Das entschied der Bundesgerichtshof. Die Erklärungen der Eheschließenden müssten vor einem Standesbeamten in Anwesenheit abgegeben werden, hieß es in Karlsruhe.
Im konkreten Fall hatte ein in Deutschland lebendes nigerianisches Paar sich im Jahr 2021 per Videotelefonie von einem Standesbeamten in den USA trauen lassen. Die deutsche Meldebehörde erkannte die Ehe aber nicht an. Dies bestätigte nun der Bundesgerichtshof. Er erklärte zugleich, finde die Eheschließung im Ausland statt, könne gegebenenfalls das dort weniger strenge Recht angewendet werden.
Diese Nachricht wurde am 27.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.