Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht urteilt über Zwangsbehandlung von Betreuten in Kliniken

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über medizinische Zwangsbehandlungen betreuter Menschen.

    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eröffnet die mündliche Verhandlung in Sachen Solidaritätszuschlag.
    Richterinnern und Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Archivbild). (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Dabei geht es etwa um Menschen mit einer psychischen Krankheit oder einer geistigen Behinderung. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen diese Menschen gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden. Gesetzlich ist bislang vorgeschrieben, dass eine Zwangsbehandlung nur im Krankenhaus stattfinden darf. Die Verfassungsrichter klären die Frage, ob die Betroffenen auch in der Einrichtung behandelt werden können, in der sie wohnen.
    Der Bundesgerichtshof hatte das Thema dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Der BGH hält die Rechtslage für unvereinbar mit der Schutzpflicht des Staates.
    Diese Nachricht wurde am 26.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.