Das geht aus einem Positionspapier der Bundestagsfraktion hervor, das dem "Handelsblatt" vorliegt. In dem neuen Onlinezugangsgesetz sollten die Behörden angehalten werden, Verwaltungsdienstleistungen ab einem bestimmten Zeitpunkt digital anzubieten. Wenn sie sich nicht an die Fristen hielten, sollten auch Strafen möglich sein.
Ein 2017 in Kraft getretenes Gesetz sah die Digitalisierung zahlreicher Verwaltungsvorgänge binnen fünf Jahren vor. Zum Ende der Umsetzungsfrist im Oktober 2022 waren aber nur wenige Leistungen flächendeckend digital verfügbar.
Diese Nachricht wurde am 26.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.