DFB-Sportgericht
Geldstrafe: Union Berlin und 1. FC Kaiserslautern wegen verbotener Pyrotechnik verurteilt

Der 1. FC Union Berlin muss eine Geldstrafe von mehr als 100.000 Euro bezahlen. Das hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds DFB entschieden. Zur Begründung nannte das Gericht, dass Fans bei zwei Auswärtsspielen größere Mengen verbotener Pyrotechnik abgebrannt hatten, teilte der DFB mit.

    Rauch steigt über den Sitzreihen im Stadion auf, mehrere Menschen in Warnwesten stehen davor.
    Die Fans vom 1. FC Union Berlin brennen immer wieder verbotene Pyrotechnik ab - hier bei einem Spiel gegen den VfL Wolfsburg (Andreas Gora / dpa / Andreas Gora)
    Die beiden Vorfälle liegen einige Monate zurück: Während des Bundesligaspiels auswärts beim 1. FC Heidenheim Ende September zündeten Union Berlin-Fans Dutzende bengalische Feuer und Rauchtöpfe an. Der zweite Vorfall ereignete sich Ende Oktober bei einem Auswärtsspiel beim VfB Stuttgart, wo Fans ebenfalls Pyrotechnik anzündeten. Union Berlin kann ein Drittel der Geldstrafe einbehalten, wenn der Verein sie für Sicherheitsmaßnahmen oder Gewaltprävention verwendet.
    Auch der 1. FC Kaiserslautern muss wegen des Fehlverhaltens seiner Fans Strafe zahlen. Das DFB-Sportgericht hat den Verein zu rund 21.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Anhänger des Zweitligisten hatten im DFB-Pokal-Achtelfinale gegen den 1. FC Nürnberg ebenfalls Bengalos gezündet. Außerdem hatte ein Lautern-Fan ein Feuerzeug in Richtung eines Spielers geworfen, ihn aber verfehlt.
    Diese Nachricht wurde am 15.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.