Bundesrat
Länder billigen Erleichterungen bei Balkonkraftwerken

Mieter haben künftig grundsätzlich das Recht, ein sogenanntes Balkonkraftwerk zu installieren.

    Am Balkongeländer eines Mehrfamilienhauses hängen Solarmodule.
    "Kleine Balkonkraftwerke" dürfen in Zukunft auch ohne Zustimmung des Vermieters angebracht werden. (imago / epd / Heike Lyding)
    Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat entsprechende Gesetzesänderungen. Vermieter dürfen demnach ihre Zustimmung für das Anbringen nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Ausnahmen gelten beispielsweise bei denkmalgeschützten Gebäuden.
    Der Bundesrat beschloss zudem ein Gesetz, das die Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln in Deutschland vereinfachen soll. Damit leiste man einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität des Pharmastandortes Deutschland, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Schweitzer in der Länderkammer. Konkret sollen Zulassungsverfahren für Arzneimittel sowie die Genehmigung und Umsetzung klinischer Prüfungen vereinfacht und beschleunigt werden. Pharmaindustrie und Krankenkassen können künftig die Erstattungspreise neuer Medikamente vertraulich festlegen. Bisher mussten sie veröffentlicht werden. Der Bundestag hatte das sogenannte Medizinforschungsgesetz vor der Sommerpause beschlossen.
    Nach dem Bundestag billigte nun auch der Bundesrat ein Gesetz, das schwangere Frauen besser vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner schützen soll. Sogenannte Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen, Arztpraxen und Kliniken sind künftig verboten. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
    Auf Antrag Hessens sprach sich der Bundesrat zudem für eine neue Form der Vorratsdatenspeicherung aus. Demnach soll Ermittlern bei Fällen von schwerer Kriminalität - etwa sexueller Gewalt an Kindern - die anlasslose Speicherung von IP-Adressen ermöglicht werden. Mit dem Vorschlag muss sich nun der Bundestag befassen.
    Diese Nachricht wurde am 27.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.