Eine Sprecherin des Bundestagspräsidiums sagte der Nachrichtenagentur AFP, das Schreiben werde nun geprüft. Zur Zulassung einer Gruppe und zur Bestimmung von deren Rechten ist ein Bundestagsbeschluss nötig. Eine Gruppe erhält im Vergleich zu einer Fraktion weniger Geld und Redezeit im Bundestag. Die Linksfraktion will sich am 6. Dezember auflösen, weil durch den Austritt der Politikerin Wagenknecht und neun weiterer Abgeordneter nicht mehr die Mindeststärke für die Bildung einer Fraktion erreicht wird. Auch Wagenknecht und ihre Mitstreiter streben den Status einer Gruppe an.
Diese Nachricht wurde am 01.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.