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Gerichtsurteil
Tübingen darf Verpackungssteuer erheben

Tübingen darf eine Verpackungssteuer auf Einwegbecher und Essensverpackungen erheben.

    Einwegbecher in einem Park auf einem zu vollen Mülleimer.
    Einwegbecher (dpa / Wolfram Steinberg)
    Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Damit konnte sich die Betreiberin einer in der Stadt ansässigen Fast-Food-Filiale mit ihrer Klage nicht durchsetzen. Nach Überzeugung des Gerichts hat Tübingen die Kompetenz, eine solche Steuer zu erheben. Dort müssen seit Anfang des vergangenen Jahres je 50 Cent für Einweggeschirr und Einwegverpackungen sowie 20 Cent für Einwegbesteck entrichten. Zahlen müssen die Verkäufer der Speisen und Getränke. Wegen des laufenden Verfahrens wurden bislang allerdings noch keine Steuern eingezogen. Ziel der Stadt ist es, über die Abgabe für weniger Müll im öffentlichen Raum zu sorgen.
    Diese Nachricht wurde am 25.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.