Paragraf 218
Der Memminger „Hexenprozess“

Beobachter sprachen damals von einem „Hexenprozess“: Ein Frauenarzt musste sich in den 1980er-Jahren im bayrischen Memmingen vor Gericht verantworten, weil er in seiner Praxis Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen hatte.

Sanders, Katrin |
Kostümierte Demonstrantinnen fordern im April 1989 in Memmingen die Abschaffung des Abtreibungsparagrafen 218.
Protest gegen den Abtreibungsprozess: Der Gynäkologe Horst Theissen musste sich vor dem Memminger Landgericht wegen Schwangerschaftsabbrüchen in 156 Fällen verantworten. (picture-alliance / dpa / Obertreis)