Dänische Verfassung
Seit 175 Jahren nur wenig verändert

Seit dem 5. Juni 1849 ist Dänemark eine konstitutionelle Monarchie. Das damals erlassene Grundgesetz gilt bis heute überwiegend unverändert. Zuletzt wurde es 1953 angepasst, um die weibliche Thronfolge zu ermöglichen.

Röther, Christian |
Eine dänische Flagge weht unter blauem Himmel.
Seit 175 Jahren steht die dänische Flagge für eine konstutionelle Monarchie. Seitdem hat sich die Verfassung kaum geändert. (IMAGO / Oliver Vogler)