Dänische Verfassung
Seit 175 Jahren nur wenig verändert
Seit dem 5. Juni 1849 ist Dänemark eine konstitutionelle Monarchie. Das damals erlassene Grundgesetz gilt bis heute überwiegend unverändert. Zuletzt wurde es 1953 angepasst, um die weibliche Thronfolge zu ermöglichen.