"Lehrerinnenzölibat"
Wer heiratet, fliegt raus

Lehrerinnen dürfen nicht heiraten – und wenn sie es doch tun, verlieren sie ihren Job. Diese Regelung wurde 1880 eingeführt und galt de facto bis in die 1950er-Jahre. Der Volksmund nannte sie „Lehrerinnenzölibat“.

Schneider, Annika |
Gruppenaufnahme einer Schulklasse um 1910: Eine Lehrerin steht inmitten der Mädchenklasse
Seit dem 9. März 1880 galt im Deutschen Reich: Lehrerinnen sollen entlassen werden, sobald sie heiraten. (picture-alliance / akg-images / akg-images)