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1. Teil: Ein Strafrecht für die ganze Welt - Ist internationales Strafrecht gerecht?

Kein Rechtsgebiet wird so stark durch nationale Besonderheiten geprägt wie das Strafrecht. Menschen in Gefängnisse zu sperren oder gar zum Tode zu verurteilen, entspricht dem mit einem Gewaltmonopol versehenen souveränen Staat. Mittlerweile kommt dem Strafrecht auch eine über den Nationalstaat hinausweisende Bedeutung zu. So hat der Internationale Ständige Strafgerichtshof in Den Haag seine Arbeit aufgenommen, und der Chefankläger Luis Moreno-Ocampo bereitet bereits die ersten Anklagen gegen Kriegsverbrecher und ihre Komplizen in der Demokratischen Republik Kongo vor. Oliver Tolmein erkundet in sieben Gesprächen mit Experten die Entwicklung des internationalen Strafrechts und seine besondere Funktionsweise; denn die internationalen Gerichte können sich auf keine eigene Polizei stützen, sie haben auch keinen eigenen Strafvollzug, und welche Zwecke die Strafen erfüllen sollen, die sie verhängen, ist durchaus umstritten. Zu Wort kommen u.a. Theodor Meron (Präsident des Internationalen Kriegsverbrechertribunals für das frühere Jugoslawien), Benjamin Ferencz (Chefankläger im Nürnberger Einsatzgruppenprozess), Mark Welton (West Point Militär Akademie) und William R. Pace (Präsident der World Federalist Association).

    Das Gespräch können Sie nachhören:
    Kultur am Sonntagmorgen vom 21.12.2003 als Mp3-Datei
    Kultur am Sonntagmorgen vom 21.12.2003 als Real-Audio