NS-Verbrechen
Mit der Verjährung sollten die Täter nicht davon kommen

Mord verjährt nicht – dieses Prinzip hat sich in der Bundesrepublik erst spät durchgesetzt. Viele Verbrechen aus der NS-Zeit drohten ungesühnt zu bleiben. Ein Meilenstein war in diesem Zusammenhang die Bundestagsdebatte vom 10. März 1965.

Herzing, Johanna |
Die SPD-Abgeordneten Adolf Arndt (vorn) und Max Brauer während der Verjährungsdebatte am 10.03.1965 im Deutschen Bundestag in Bonn. Auf der Tagesordnung standen mehrere Anträge zur Verlängerung der Verjährungsfrist für Mord über den 08.05.1965 hinaus.
Verjährungsfristen von NS-Verbrechen: Mehrere Stunden debattierten die Abgeordneten im März 1965, ohne Fraktionszwang (picture-alliance / dpa / Kurt Rohwedder)