
NS-Verbrechen
Mit der Verjährung sollten die Täter nicht davon kommen
Mord verjährt nicht – dieses Prinzip hat sich in der Bundesrepublik erst spät durchgesetzt. Viele Verbrechen aus der NS-Zeit drohten ungesühnt zu bleiben. Ein Meilenstein war in diesem Zusammenhang die Bundestagsdebatte vom 10. März 1965.
