Beim Gesetzgebungsverfahren für das Betriebsrätegesetz 1920 kam es zu blutigen Auseinandersetzungen, damals starben 42 Menschen. Die Nationalsozialisten kassierten das Gesetz dann später. Seit 1952 haben wir das Betriebsverfassungsgesetz, welches bis heute gilt: In Unternehmen mit mindestens fünf Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden. Heute steht die Arbeitswelt vor großen Umbrüchen und deswegen ist es wichtig, wer die Beschäftigten vertritt und welche Rechte die betrieblichen Interessenvertretungen in der Zukunft haben werden.
Insgesamt haben in Deutschland von allen Unternehmen nur neun bis zehn Prozent einen Betriebsrat. Besonders kleine Betriebe haben sehr selten einen Betriebsrat. In Westdeutschland arbeiten nur 42 Prozent der Beschäftigten in einer Firma mit Betriebsrat, im Osten sind es sogar nur 35 Prozent. Die Zahlen gehen im Vergleich zu den Zahlen von Mitte der 90er-Jahren zurück.
Manche Konflikte zeigen sich erst später
Zum Zeitpunkt einer Unternehmensgründung ist die Notwendigkeit eines Betriebsrates noch nicht vorhanden. Doch das kann sich ändern, wie Johanna Wenckebach, Wissenschaftliche Direktorin des Hugo-Sinzheimer-Instituts für Arbeitsrecht der Hans-Böckler-Stiftung, erklärt: "Früher oder später kommt der Zeitpunkt, wo es zu einem Interessenkonflikt kommt, der sich nicht mehr am Kicker-Tisch klären lässt. Auch wenn jetzt viele aufgrund der Arbeitsmarktsituation gerade von den Hochqualifizierten beginnen und ihr Gehalt zum Beispiel auf Augenhöhe verhandeln können, gibt es dann vielleicht Probleme, wenn sie sagen, ich bin jetzt Mutter oder Vater geworden und möchte kürzer treten, und dann der Streit entsteht so nach dem Motto: geht aber nicht. Manche Verteilungskonflikte zeigen sich nicht im ersten Jahr, sondern erst später."
Im Zeichen der Digitalisierung enorm wichtig
Mit der Digitalisierung stehen Unternehmen vor gewaltigen Veränderungsprozessen. Dabei spielen die Betriebsräte jetzt schon eine wichtige Rolle. So hat die IG Metall ihre Betriebsräte systematisch befragt, wo ihre Unternehmen bei der Digitalisierung der Arbeitswelt stehen. Das hat die IG Metall gesammelt und daraus wurde die Forderung nach einem Transformations-Kurzarbeitergeld. Diesen Vorschlag der Gewerkschaft hat der Koalitions-Ausschuss von Union und SPD kürzlich beschlossen.