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100 Jahre nach Niederschlagung des Herero-Aufstandes

Engels: Die Bundesregierung selbst verfolgte ja in den vergangenen Jahren im Umgang mit den Herero offenbar keine ganz einheitliche Politik. Bei dem Besuch von Außenminister Fischer von den Grünen in Namibia im vergangenen Jahr hat er das Geschehen vor 100 Jahren zwar tief bedauert, aber keine ausdrückliche Entschuldigung für die Taten damals ausgesprochen. Am Telefon ist nun der Völkerrechtler Professor Christian Tomuschat von der Humboldt-Universität. Herr Tomuschat, Heidemarie Wieczorek-Zeul, SPD, ist nach Namibia gereist, und sie sprach schon im Vorfeld von der "Einräumung von kolonialer Schuld". Ist das bereits ein entschädigungsrelevantes Schuldeingeständnis, wie es Joschka Fischer ausdrücken würde?

Moderation: Silvia Engels |
    Tomuschat: Ich sehe das nicht so. Es muss bei der Wahl der Worte natürlich eine gewisse Vorsicht geübt werden, aber es liegt auf der Hand, dass dies ein schlimmes Verbrechen war. Wenn man das nun versucht zu entschuldigen, dann ist das für sich allein doch kein Tatbestand, an dem eine Entschädigungsforderung anknüpfen kann, denn es geht ja um die Tat, und es geht nicht um die Worte, mit denen man die Tat von damals kommentiert.

    Engels: Also könnte sich Frau Wieczorek-Zeul tatsächlich entschuldigen, ohne dass das von internationalen Gerichten als Schuldeingeständnis gewertet wird und so dann Schadenersatzansprüche von dort auch genehmigt würden?

    Tomuschat: Es gibt überhaupt keine internationalen Gerichte, die angerufen werden können in diesem Falle. Es gibt keinerlei Zuständigkeiten. Der Fall kann vor kein internationales Gericht gebracht werden. Insbesondere der internationale Gerichtshof in Den Haag kommt nicht in Betracht. Dort können nur Staaten klagen, und der Staat Namibia ist als solcher nicht geschädigt worden. Es ist eine Volksgruppe, das hat sich vor 100 Jahren zugetragen. Also das sind Dinge, die relevant sind. Die Geschehnisse von vor 100 Jahren können vor den internationalen Gerichtshof nicht gebracht werden. Wie gesagt, es könnte allenfalls der Staat Namibia versuchen, eine Klage zu erheben. Aber die Bundesrepublik müsste dem zustimmen, dass das vor dem internationalen Gerichtshof verhandelt wird. Also noch einmal: Es gibt keine Zuständigkeit irgendeinen internationalen Gerichts.

    Engels: Haben Sie dann eine Erklärung dafür, warum es der Bundesregierung so schwer fällt, sich explizit zu entschuldigen für die Geschehnisse vor 100 Jahren?

    Tomuschat: Nun, man weiß natürlich nie, vor allem bei amerikanischen Anwälten, die nun versuchen, daraus viel Geld herauszuschlagen. Es ist auch schon gesagt worden, dass in den USA eine Klage anhängig ist, wo sehr viel Geld gefordert wird. Ich halte diese Klage für absolut unzulässig. Die Bundesrepublik Deutschland genießt Immunität vor Gerichten fremder Staaten. Die US-amerikanischen Gerichte dürfen über eine solche Klage gar nicht entscheiden. Ich gehe auch davon aus, dass diese Klage letzten Endes abgewiesen wird. Also das ist ein sehr schlimmes Faktum, ein sehr schlimmes Geschehen gewesen, aber ich denke, dass die Folgen, die man daraus ableitet, doch weithin übertrieben werden.

    Engels: Weil damals mehrere Zehntausend Menschen ums Leben kamen, eine ganze Ethnie deutlich dezimiert wurde, sprechen einige nun von Völkermord. Sollte man diesen Terminus dafür verwenden, und hat das möglicherweise strafrechtliche Relevanz für die Bundesrepublik?

    Tomuschat: Ja, strafrechtliche Relevanz kann Völkermord immer nur für Einzelpersonen haben. Das Strafrecht richtet sich gegen Einzelpersonen, gegen Individuen. Niemand von den damals Beteiligten ist noch am Leben. Aus heutiger Sicht müsste man wohl sagen, dass es sich um einen Völkermord gehandelt hat. Den Begriff gab es damals noch nicht. Er ist erst in den dreißiger Jahren entstanden, hat dann seinen Niederschlag gefunden in einem Abkommen der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1948, und ich denke schon, dass man heute sagen müsste, dieses ist, wenn wir die Maßstäbe der Völkerrechtskonvention von 1948 anlegen, Völkermord gewesen. Dennoch sollte man von deutscher Seite offen sagen, dieses ist Völkermord gewesen. Ich weiß nicht, ob das politisch zweckmäßig ist. Als einzelner würde ich dieses bejahen, jedenfalls für die Dinge, die sich nach den Kämpfen abgespielt haben. Zunächst gab es ja eine bewaffnete Auseinandersetzung. Wenn man dann aber die Überlebenden, vor allem Frauen und Kinder, die gesamte Bevölkerung in die Wüste getrieben hat und dort hat verdursten lassen, dann war das ja doch offenbar eine Aktion, mit der die Volksgruppe vernichtet werden sollte, und genau das ist Völkermord.

    Engels: Nun zahlt ja die Bundesregierung besonders großzügig Entwicklungshilfe nach Namibia. Ein direkter Bezug zu dem damaligen Verbrechen wird nicht aufgemacht, aber es wird doch intern offenbar miteinander verrechnet. Empfehlen Sie da eine klarere Ehrlichkeit?

    Tomuschat: Ich finde die Strategie der Bundesregierung richtig. Zunächst einmal ist es ja so, dass diejenigen, die heute leben, mit den damaligen Opfern nichts zu tun haben. Das sind drei Generationen mittlerweile oder sogar vier Generationen. Keiner von denen, die heute Ansprüche erheben, kann wirklich behaupten, Opfer zu sein. Wenn nun eine Volksgruppe in Namibia in besonderer Weise gefördert würde zum Nachteil der anderen, würde das im Land schwere interne Spannungen hervorrufen und wäre sicherlich für den inneren Frieden nicht sehr glücklich, also dass man versucht, nun das ganze Land zu fördern, im größeren Maßstab Entwicklungshilfe großzügig zu geben, das scheint mir wirklich die richtige Strategie zu sein.

    Engels: Welches Verhalten empfehlen Sie Frau Wieczorek-Zeul heute und in den kommenden Tagen?

    Tomuschat: Nun, sie wird durchaus und sollte offene Worte gebrauche, sollte das, was geschehen ist, bedauern, und sollte zum Ausdruck bringen, dass die Bundesrepublik auch heute noch eine Verantwortung empfindet, und dass man wie in der Vergangenheit bereit ist, das ganze Namibia zu fördern. So wäre ungefähr meine Linie, aber Frau Wieczorek-Zeul wird natürlich schon genau wissen, wie sie sich äußern wird an diesen Tagen.

    Engels: Vielen Dank für das Gespräch.