Das mögliche Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD werde in der kommenden Woche erstmals im Plenum debattiert, teilten die Initiatoren mit. Ob der Antrag Chancen auf eine Mehrheit hat, ist offen. Sollte er beschlossen werden, würde sich das Bundesverfassungsgericht damit befassen. Die Initiatoren des AfD-Verbotsverfahrens sprachen von einer ständig weiteren Radikalisierung der Partei und verwiesen dabei etwa auf die jüngsten Äußerung ihrer Vorsitzenden Weidel, wonach Adolf Hitler Kommunist gewesen sei.
Kritiker eines AfD-Verbotsverfahrens befürchten indes einen Märtyrer-Effekt, der der AfD letztlich nutzen könne. Abgeordnete um die Grünen-Politikerin Künast legten einen Alternativantrag vor. Sie wollen zunächst Gutachter beauftragen lassen, um die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsantrags zu prüfen.
Diese Nachricht wurde am 21.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.