Wie das Landgericht Köln mitteilte, stimmten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten der Zahlung einer Geldauflage zu. Sie wurde vom Gericht auf 5.000 Euro, beziehungsweise 2.000 Euro festgesetzt. Angeklagt waren unter anderem zwei Bauleiter.
Das Stadtarchiv war am 3. März 2009 eingestürzt. Zwei Menschen kamen ums Leben. Ursache für das Unglück waren Fehler beim Bau einer neuen U-Bahn-Haltestelle.
Diese Nachricht wurde am 06.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.