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"Ermächtigungsgesetz" vor 90 Jahren
Als sich der Reichstag selbst abschaffte

Am 23. März 1933 beschloss der Reichstag das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“: Das sogenannte Ermächtigungsgesetz gestattete der Regierung Adolf Hitlers, allein Gesetze zu erlassen. Das parlamentarische System war de facto abgeschafft.

Langels, Otto |
Das Schwarz-Weiß-Bild zeigt Adolf Hitler am Rednerpult des Reichstags unter der Hakenkreuzflagge am 23. März 1933 vor der Abstimmung über das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" - das sogenannte "Ermächtigungsgesetz".
Regierungserklärung Hitlers im Reichstag am 23. März 1933 vor der Abstimmung über das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich". (picture-alliance / akg-images)