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"Ermächtigungsgesetz" vor 90 Jahren
Als sich der Reichstag selbst abschaffte
Am 23. März 1933 beschloss der Reichstag das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“: Das sogenannte Ermächtigungsgesetz gestattete der Regierung Adolf Hitlers, allein Gesetze zu erlassen. Das parlamentarische System war de facto abgeschafft.