Bundeswahlleiterin
29 Parteien können an Bundestagswahl teilnehmen

An der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar können 29 Parteien teilnehmen. Dies teilte die Behörde von Bundeswahlleiterin Ruth Brand mit. Elf Parteien treten demnach bundesweit an, zehn nur in mehreren Bundesländern. Acht Parteien stehen nur in einem einzigen Bundesland zur Abstimmung

    Wahlplakate der etablierten Parteien CDU, AfD, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP hängen im Frankfurter Nordwesten an mehreren Laternenmasten.
    Zur Bundestagswahl Ende Februar treten elf Parteien oder Bündnisse in allen 16 Bundesländern an. (picture alliance / greatif / Florian Gaul)
    Bundesweit treten folgende elf Parteien beziehungsweise Parteienbündnisse an: Die Union aus CDU und CSU, SPD, Grüne, FDP, AfD, Die Linke, Freie Wähler, Volt, MLPD, Bündnis Deutschland und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). In nur einem einzigen Bundesland stehen unter anderem der Südschleswigsche Wählerverband und die Bayernpartei zur Wahl.
    Parteien, die nicht schon im Bundestag oder in einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen für ihre konkreten Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln. Nicht allen gelang dies.
    Diese Nachricht wurde am 31.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.