36C3: Kriegswaffenkontrolle Kein Export von Spionagesoftware
Die Hacker des Chaos Computer Clubs haben einen Staatstrojaner aus Deutschland enttarnt, der gegen türkische Oppositionelle eingesetzt wurde. Brisant: Der Export solcher Überwachungssoftware ist genehmigungspflichtig. Deshalb hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte Anzeige erstattet, die Ermittlungen laufen.
Ein mit "PRIVAT" gekennzeichneter Ordner auf dem Bildschirm eines Computers. (Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Mit der Strafanzeige will die Nicht-Regierungs-Organisation grundsätzlich die Strafwürdigkeit des Exportes hochsensibler Software in diktatorische Länder überprüfen lassen. Über die Hintergründe und die resultierenden Forderungen an die Politik sprach Jan Rähm mit dem Vorsitzenden der GFF, Ulf Buermeyer.