Der Jordanier habe bewusst eine Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht und keine Klage. "Damit liegt der Ball nun beim Kartellamt", sagt Jurist Lambertz. Das Amt müsse nun feststellen, ob die 50+1-Regel, wonach keine Einzelperson die Stimmenmehrheit in einem Profiklub halten darf, rechtswidrig ist oder nicht.
DFL als Zünglein an der Waage
Aus kartellrechtlicher Sicht spreche gegen die Regelung, dass von dritter Seite, nämlich von der DFL, bestimmt werde, dass ein Investor seine Stimmen-Mehrheit, die er aufgrund seiner Einlagen eigentlich hätte, nicht ausüben darf.
Verfechter der Regelung halten dagegen, dass der Fußball vor sogenannten Finanz-Investoren geschützt werden müsse und nicht zum Renditeobjekt werden darf. "Rechtfertigt der Bereich Fußball eine Sonderstellung gegenüber anderen Wirtschaftszweigen? Das wird die Frage sein, die das Bundeskartellamt zu bewerten hat", sagte Lambertz.
Lambertz' Positiv-Beispiele Hopp und Kind
Schließlich seien Investoren per se nicht schlecht, wie die Beispiele Dietmar Hopp und Martin Kind zeigten, die sich seit Jahrzehnten für die Klubs einsetzten und zum Erfolg beitrügen, meint Lambertz. Von dieser langen Zeitspanne könne bei Hasan Ismaik keine Rede sein.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.