Bundeswahlleiterin
56 Parteien und politische Vereinigungen beantragen Teilnahme an Bundestagswahl

56 Parteien und politische Vereinigungen haben ihre Teilnahme an der Bundestagswahl beantragt.

    Brand spricht während einer Ausschusssitzung.
    Die Bundeswahlleiterin Ruth Brand (IMAGO / photothek / Thomas Trutschel)
    Diese Zahl nannte Bundeswahlleiterin Brand in Berlin. Die Frist für die Anträge hatte gestern abend geendet. Nun muss der Bundeswahlausschuss in jedem einzelnen Fall entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt sind.
    Parteien, die bereits im Bundestag oder in einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, mussten keine Anträge stellen. Sie können ihre Landeslisten oder Kreiswahlvorschläge bei den jeweiligen lokalen Behörden bis zum 20. Januar einreichen. Die Bundestagswahl findet am 23. Februar statt.
    Diese Nachricht wurde am 08.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.