Ermittler hätten mehr als 170 Journalistinnen und Journalisten abgehört und damit massiv in die Pressefreiheit eingegriffen, hieß es zur Begründung. Eingereicht haben die Verfassungsbeschwerde unter anderem der Bayerische Journalisten-Verband sowie Reporter ohne Grenzen.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte im Herbst 2022 mehrere Telefone der "Letzten Generation" überwachen lassen. Sie ermittelt gegen die Gruppe wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Das Landgericht München entschied im Juli, dass das Abhören der Telefongespräche rechtmäßig gewesen sei. Es verwies unter anderem darauf, dass das Pressetelefon von den Aktivisten nicht nur für Gespräche mit Journalisten genutzt worden sei.
Diese Nachricht wurde am 11.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.