AfD-Verbotsverfahren
Abgeordnete veröffentlichen Antrag

Abgeordnete mehrerer Fraktionen haben ihren Antrag zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens durch den Bundestag veröffentlicht. In einer am Morgen verschickten gemeinsamen Mitteilung werben Parlamentarier unter anderem von SPD, CDU und Grünen um Unterstützung für die Initiative.

    Auf einem Wahlplakat steht groß AfD.
    Der Antrag zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens wurde durch Abgeordnete veröffentlicht. (imago / Steinach / Sascha Steinach)
    Die Verantwortung der demokratischen Abgeordneten gebiete es, eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen, heißt es in dem Antrag. Die fraktionsübergreifende Initiative verweist darauf, dass die AfD bereits durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall, einzelne Landesverbände sogar als gesichert rechtsextrem eingestuft sind. Zudem sei die AfD in Teilen "der verlängerte Arm autoritärer ausländischer Regime" und agiere gezielt in deren Auftrag gegen deutsche Interessen.
    Anders als bei der NDP erscheine es auch nicht völlig aussichtslos, dass die AfD ihre verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele tatsächlich erreiche. So sei die Partei im Begriff, sich in einigen Bundesländern als stärkste Kraft dauerhaft zu etablieren, heißt es in dem Antrag.

    CDU-Politiker Wanderwitz: "Höchste Zeit" für AfD-Verbotsantrag

    "Es gilt zu verhindern, dass nach der furchtbaren Herrschaft der Nationalsozialisten eine in großen Teilen rechtsextreme und völkische Partei in Deutschland wieder mächtig wird", erklärte der sächsische CDU-Politiker Wanderwitz, einer der Initiatoren, im ZDF. In den vergangenen Jahren sei versucht worden, die AfD "wegzureden, gut zu regieren, gut Politik zu machen". Diese Instrumente seien nun ausgereizt. "Eine rechtsradikale Partei wird gewählt, weil sie rechtsradikal ist." Eingebracht in den Bundestag werden soll der Verbotsantrag Wanderwitz zufolge frühestens Mitte November.

    Keine Mehrheit im Bundestag in Sicht

    Eine Mehrheit im Parlament ist derzeit nicht in Sicht. Politikerinnen und Politiker fast aller Fraktionen im Bundestag verweisen darauf, dass es zu wenig Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD gebe. Die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Mast, sprach von einem falschen Weg, der nicht zum Ziel führe.
    Der Landesgruppen-Chef der CSU, Dobrindt, nannte den Antrag "kontraproduktiv". Die Parteichefin des BSW, Wagenknecht, erklärte, statt berechtigte Anliegen auch von AfD-Wählern ernstzunehmen, wolle man den unliebsamen Konkurrenten mit der Verbotskeule erledigen. Auch Bundeskanzler Scholz sieht nach eigenen Angaben derzeit wenig Möglichkeiten für ein AfD-Verbotsverfahren.

    Hohe rechtliche Hürden

    Einen Antrag zu einem Parteienverbot können Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht stellen. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Zudem muss es laut Gericht konkrete Anhaltspunkte dafür geben, dass ein Erreichen der verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.
    2017 hatte der Zweite Senat in Karlsruhe ein Verbot der NPD abgelehnt, weil es bei dieser Partei keine Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele gebe.
    Diese Nachricht wurde am 17.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.