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Absage Ceta-Gipfel
"Möglichkeit, um Nachbesserungen zu verhandeln"

Durch die Absage des Gipfels zum Ceta-Abkommen, hofft Johannes Kleis vom Europäischen Verbraucherdachverband BEUC, dass weitere Einzelheiten im Bereich der Schiedsgerichte und beim Vorsorgeprinzip nachgebessert werden könnten. Es sei gut, dass weiterverhandelt werde, um ein Abkommen zwischen Kanada und der EU zu erhalten, das eventuell auch auf Verbraucherbedenken eingehe, sagte er im DLF.

Johannes Kleis im Gespräch mit Jule Reimer |
    Flaggen der EU und Kanada wehen in Berlin.
    Durch den Abbruch der Verhandlunden durch den kanadischen Premierminister Trudeau werde der Handel nicht ausgesetzt, sagte Johannes Kleis von BEUC. (dpa/picture alliance/Maurizio Gambarini)
    Jule Reimer: Nach der Reiseabsage der kanadischen Regierung zum heute geplanten CETA-Gipfel in Brüssel hat die EU das Spitzentreffen erst mal auf ungewisse Zeit vertagt. Kanada sei aber weiterhin bereit, das Abkommen zu unterzeichnen, wenn Europa soweit sei. In Brüssel wird derzeit weiterverhandelt innerhalb der belgischen Regierung. Sie wissen es: Vor allen Dingen die Wallonie, aber auch die Regionalregierung in Brüssel selbst hatten sich gegen das Abkommen in der aktuellen Form ausgesprochen und haben Bedingungen gestellt. Das Freihandelsabkommen soll ja auch den Verbrauchern Vorteile bringen, zum Beispiel niedrigere Preise bei vielen Produkten, denn Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft und den Wettbewerb um die Kunden. Am Telefon in Brüssel bin ich verbunden mit Johannes Kleis vom Europäischen Dachverband BEUC. Herr Kleis, CETA vorerst nicht unterzeichnet. Aus Verbrauchersicht eine Niederlage?
    Johannes Kleis: Nicht unbedingt. Es ist nicht so, dass man davon ausgehen kann, dass jetzt für Verbraucher sehr viel bei Ceta herausspringt. Auf der anderen Seite gibt es aber große Risiken, die auch von der wallonischen Regierung angesprochen worden sind, zum Beispiel im Bereich der Schiedsgerichte. Aus unserer Sicht ist es gut, dass hier erst noch mal weiterverhandelt wird, um nachher vielleicht ein Abkommen zu bekommen, das eher auf die Verbraucherbedenken eingeht.
    Reimer: Sie sagen, auch für die Verbraucher könnten die Schiedsgerichte ein Problem darstellen. Welches?
    Kleis: Es ist ja so mit den Schiedsgerichten, dass Milliarden-Klagen eingereicht werden können gegen Praktiken, die nachher von den Investoren als schädlich angedacht werden können, und es ist ja so, dass wir sehen, dass Regierungen hierdurch vielleicht sich eher zurückhalten, wenn es darum geht, Schutzstandards weiterzuentwickeln. Außerdem ist es natürlich so, dass auch wenn diese Klagen erfolgreich sind der Verbraucher letztlich als Steuerzahler draufzahlen muss.
    Reimer: Weil die Regierungen dann Schadensersatz zahlen müssen an die Unternehmen, die sich beeinträchtigt fühlen?
    Kleis: So ist es, ja.
    "Diese Zusatzerklärung ist nicht ausreichend"
    Reimer: Weder im Ceta-Vertragstext, noch in dem dann von der Kommission und der kanadischen Regierung vorgelegten Entwurf einer interpretierenden Zusatzerklärung, die ja in den letzten Tagen rauskam, wird das europäische Vorsorgeprinzip erwähnt. Das in Kanada gebräuchliche wissenschaftsbasierte Prinzip bei der Zulassung oder dem Verbot von Chemikalien oder gentechnisch veränderten Lebensmitteln steht hingegen gleich zweimal im Ceta-Vertragstext. Ist das aus Ihrer Sicht, aus Verbraucherschutzsicht okay so?
    Kleis: Nein. Wir sind nicht zufrieden. Wir glauben, dass diese Zusatzerklärung nicht ausreichend ist, dass es keine rechtlich verbindlichen Formulierungen gibt, die über den bereits bestehenden Text hinausgehen. Insofern meinen wir, dass hier keine ausreichenden roten Linien für das Vorsorgeprinzip gezogen werden.
    Reimer: Müsste es denn ausdrücklich drinstehen, oder könnte es auch, sagen wir mal, indirekt drinstehen? Haben Sie da Ideen?
    Kleis: Unser deutsches Mitglied VZBV hat eine Stellungnahme in Auftrag gegeben, die schon formuliert hat, dass auch dieses Zusatzabkommen deutlich dieses Vorsorgeprinzip erwähnen soll.
    "Es ist ja nicht so, wenn die Verhandlungen jetzt abgebrochen sind"
    Reimer: Jetzt haben sich aber die Verbraucherverbände gar nicht so laut geäußert in den letzten Tagen, und wenn ich das recht überblicke hat die Wallonie jetzt nicht dafür gekämpft, dass das europäische Vorsorgeprinzip in diesen Bereich eingeht. Oder doch? Haben wir das hier nicht mitbekommen?
    Kleis: Zum Beispiel unser deutscher Verband hat sich auch sehr deutlich geäußert und hat das Vorsorgeprinzip auf jeden Fall eingefordert. Auch in Belgien haben unsere Verbände da Druck gemacht. Es ist ja so, dass die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, und wir hoffen auf jeden Fall, dass jetzt doch auch noch dadurch, dass der Gipfel abgesagt worden ist, weitere Einzelheiten geklärt werden können, im Bereich der Schiedsgerichte, auch eventuell beim Vorsorgeprinzip. Aus unserer Sicht ist es darum gut, dass hier erst mal jetzt der Druck weggenommen worden ist und dass es eine Möglichkeit gegeben hat, um Nachbesserungen zu verhandeln. Es ist ja nicht so, wenn die Verhandlungen jetzt abgebrochen sind, dass der Handel mit Kanada ausgesetzt wird. Es gibt weiterhin Handel mit Kanada. Insofern sollte man jetzt einfach vielleicht den Teilnehmern die Möglichkeit geben, um bestimmte Sachen nachzuverbessern und wenn möglich dadurch zu einem Abkommen zu kommen, das dem Verbraucher mehr Chancen bietet, hier von diesem Abkommen zu profitieren.
    Reimer: Johannes Kleis vom Europäischen Verbraucherdachverband BEUC zum verschobenen EU-Gipfel und dem immer noch nicht unterzeichneten Abkommen Ceta. Vielen Dank nach Brüssel.
    Kleis: Gerne.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.