
Erst wenn alle Bundesländer ihre Umweltzonen aufgehoben hätten, gebe es eine rechtliche Grundlage, auf der auch die Vorschriften zu den Umweltplaketten aufgehoben werden könnten, erklärte ein Sprecher des Grünen-geführten Bundesumweltministeriums auf Anfrage. Die Entscheidung über eine Aufhebung könne auch in der Sache nur aufgrund der jeweiligen lokalen Situation vor Ort getroffen werden. Die Umweltzonen seien von den Ländern im Rahmen der Luftreinhalteplanung eingerichtet worden. Die Aufhebung sei nur dort möglich, wo die Grenzwerte sicher eingehalten würde und wo auch nach einer Aufhebung der Umweltzonen keine Überschreitungen mehr zu erwarten seien.
Die verkehrspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Skudelny, hatte gegenüber dem Deutschlandfunk von unnötiger Bürokratie gesprochen. Mehr als 90 Prozent der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge hätten zuletzt bereits eine grüne Plakette gehabt. Man könne den Menschen die Kosten ersparen und zugleich die Behörden entlasten.
Diese Nachricht wurde am 30.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.