Das geht aus einem Bericht des rheinland-pfälzischen Justizministers Mertin vor. Die Strafprozessordnung sowie das Strafgesetzbuch sähen eine Akteneinsicht nicht vor, heißt es. Eine Veröffentlichung könne Privat- sowie Dienstgeheimnisse und Geheimhaltungspflichten verletzen. Im April hatte die Staatsanwaltschaft die Einstellung der Ermittlungen zu der Flut im Ahrtal mitgeteilt. Hinterbliebene haben bereits angekündigt, dagegen vorzugehen. Bei der Flutkatastrophe waren in Rheinland-Pfalz 136 Menschen ums Leben gekommen, tausende Häuser wurden zerstört.
Diese Nachricht wurde am 16.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.