Die EU-Lieferkettenrichtlinie bestimme, dass im Zuge ihrer Umsetzung in nationales Recht das im jeweiligen Land bereits bestehende Schutzniveau nicht abgesenkt werden dürfe, erklärte die Autorin des Gutachtens, Mittwoch, Expertin für europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Halle-Wittenberg.
Um die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu gewährleisten, gibt es eine EU-Richtlinie und ein deutsches Gesetz. Die Koalitionsspitzen hatten sich in der vergangenen Woche im Rahmen einer Wachstumsinitiative darauf verständigt, die EU-Richtlinie in Deutschland so umzusetzen, dass weniger Unternehmen betroffen sind als bislang vom deutschen Gesetz. Laut Regierung wären es nur ein Drittel der Unternehmen.
Diese Nachricht wurde am 10.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.