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Absicherung gegen Impfschäden
Verbraucherschützerin: "Versicherungsschutz unabhängig von Corona aufstellen"

Extra eine Versicherung gegen mögliche Impfschäden abzuschließen, sei eindeutig nicht sinnvoll, sagte Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Dlf. Die Kranken- und Pflegepflichtversicherungen würden bereits einigen Schutz bieten.

Elke Weidenbach im Gespräch mit Georg Ehring |
Ein leeres Injektionsfläschchen des Impfstoffs gegen Corona von Biontech/Pfizer
"Man sollte darauf achten, dass man die existenziell wichtigen Dinge versichert hat", rät Elke Weidenbach (picture alliance/dpa/Robert Michael)
Impfschäden treten äußerst selten auf, können aber schwere gesundheitliche Folgen haben und auch zu Berufsunfähigkeit führen. Im Zuge der Corona-Impfungen werben einige Versicherungen jetzt für Produkte, die bei solchen Impfschäden einspringen. Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät allerdings davon ab, sich gegen Impfschäden mit einer eigenen Police zu schützen. Man solle den Versicherungsschutz stattdessen ganzheitlich denken und unabhängig von Corona planen.
Georg Ehring:Soll ich noch schnell eine Police gegen Impfschäden abschließen bevor ich ins Impfzentrum gehe?
Elke Weidenbach: Da kann ich ganz klar Nein sagen. Sie sollten Ihren Versicherungsschutz unabhängig von Corona aufstellen. Das heißt, Sie sollten für die Berufsunfähigkeitsversicherung sorgen, Lebensversicherung, auch gerne mal eine Unfallversicherung, wenn es denn angebracht ist. Sie sollten Corona-unabhängig den Versicherungsschutz aufbauen und nicht von dieser Erkrankung abhängig machen.
Ehring: Was für Versicherungen sind das denn, die jetzt Versicherungsschutz gegen Corona-Impfschäden anbieten?
Weidenbach: Das wäre zum einen die Krankenversicherung, gesetzlich oder privat. Es ist natürlich auch die Lebensversicherung. Viele Unfallversicherer haben auch die Versicherung des Impfschadens mit in ihren Bedingungen enthalten. Und natürlich, wenn man verstirbt aufgrund einer Impfung oder eines Corona-Vorfalls, dann würde auch die Lebensversicherung eintreten.
Ehring: Welche Versicherungen sind es, die jetzt darauf hinweisen, bitte versichert euch noch schnell?
Weidenbach: Das sind vor allen Dingen Unfallversicherungen, die sagen, achtet darauf, dass ihr dann auch den entsprechenden Schutz habt. Die Unfallversicherungen sollte man nur in bestimmten Fällen abschließen und das sollte man ganz unabhängig von Corona entscheiden.

Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung decken einiges ab

Ehring: Bei Impfschäden ist man ja auch ohne eine spezielle Unfallversicherung abgesichert. Welchen Schutz gibt es?
Weidenbach: Man hat zum einen die Krankenversicherung, gesetzlich oder privat. Man hat aber auch die Pflegepflichtversicherung. Wenn man da einen dauerhaften Schaden hat und pflegebedürftig wird, würde die eintreten. Natürlich auch die Pflegezusatzversicherung.
Ehring: Der Staat unterstützt bei Impfschäden auch. Wer sich impfen lässt, tut ja was für die Allgemeinheit. Wie sieht das aus?
Weidenbach: Dadurch, dass der Staat ja auch schon darüber diskutiert, ob er daraus eine Pflichtimpfung machen wird, kommt auf der einen Seite der Staat als Anspruchsgegner in Betracht, allerdings auch Ärzte oder auch die Pharmaunternehmen. Da kommt es immer ganz darauf an, wen man da in Anspruch nehmen kann, woran letztendlich dieser Impfschaden auch hängt.
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Ehring: Wie weise ich denn einen Impfschaden nach? Das kann ja im Einzelfall schwierig sein.
Weidenbach: Das große Problem ist natürlich, dass man einen Impfschaden auch nachweisen können muss, und das ist natürlich nicht so einfach. Der Gang der Dinge, bis man da eine Regulierung bekommt, der wird sehr lang sein. Sehr viel besser wird es dann in dem Fall sein, dass man das natürlich nicht außer Betracht zieht, aber dass man dann auch seine privaten Versicherungen in Ordnung gebracht hat, die dann für solch eine Sache auch mit eintreten würden.

"Bei Pflichtimpfung würde die Bundesrepublik Deutschland haften"

Ehring: Wann ist der Staat zuständig? Wann sind Ärzte oder auch die Pharmaunternehmen zuständig?
Weidenbach: Wenn eine Impfung zur Pflichtimpfung wird, dann würde die Bundesrepublik Deutschland haften, oder wenn darauf hingewiesen wird, dass man zum Beispiel ohne Impfung nicht mehr bestimmte Dinge machen kann. Dann ist über eine Staatshaftung auf jeden Fall nachzudenken.
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Ehring: Was raten Sie jetzt Menschen, die aus Anlass der Corona-Impfung möglicherweise ihren Versicherungsschutz überprüfen wollen?
Weidenbach: Man sollte darauf achten, wenn man seinen Versicherungsschutz überprüft, dass man die existenziell wichtigen Dinge versichert hat. Das heißt, man muss natürlich den Krankenversicherungsschutz haben. Man sollte darüber nachdenken, welche Haftpflichtversicherungen man haben muss. Die private Haftpflichtversicherung sollte zum Beispiel jeder haben. Man muss natürlich auch gucken, wie die Familie oder man selber versichert ist im Bereich der Berufsunfähigkeit und gegebenenfalls auch im Bereich der Lebensversicherung, Risikolebensversicherung, wohl gemerkt. Diese Dinge sollte man aufbauen. Letztendlich muss man das natürlich auch alles bezahlen. Es kommen ja auch noch die Sachversicherungen dazu. Man muss alles bezahlen können und da sollte man sich wirklich auf die wichtigen Dinge fokussieren und nicht unbedingt eine Versicherung abschließen, die unnütz ist.
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