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Abstammungsrecht
Zwei Mütter für ein Kind

In Deutschland soll bald die Partnerin einer Frau, die ein Kind zur Welt bringt, automatisch Mit-Mutter sein. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will lesbische Paare durch eine Reform des Abstammungsrechts stärken – und damit ihre Ungleichbehandlung beenden.

Von Benjamin Dierks |
    Die Hände eines gleichgeschlechtlichen Paares und eines Kindes liegen auf einem Tisch
    Die gleichgeschlechtliche Ehepartnerin der biologischen Mutter muss die eigenen Kinder adoptieren. Das soll sich ändern (DPA/Jens Kalaene)
    Für Karola Morietz[*] und ihre Frau ist das Familienglück seit einem halben Jahr eigentlich perfekt. Im Dezember kamen ihre Zwillingssöhne zur Welt. Eine Hürde müssen sie allerdings noch überwinden: Wenn lesbische Ehepaare eine Familie gründen, wird die Frau der biologischen Mutter bislang nicht automatisch auch zur Mutter. Karola Morietz muss die beiden Jungen, die in ihre Ehe geboren wurden, deshalb adoptieren.
    "Und jetzt befinden wir uns mitten im Prozess der Stiefkindadoption. Und den finden wir sehr langwierig und aufwendig und undurchsichtig und in erster Linie auch demütigend, weil wir uns bewusst für die Familiengründung entschieden haben und das natürlich bei zwei Frauen auch nicht einfach so passiert, sondern mithilfe einer Samenbank und von einem Kinderwunschzentrum."
    Adoptionsprozess "verletzend"
    Schon damit ihre Frau im Kinderwunschzentrum behandelt werden konnte, musste Karola Morietz als Mit-Mutter notariell beglaubigen lassen, dass sie das Kind oder die Kinder adoptieren werde. Acht Wochen nach der Geburt konnte sie die Adoption beantragen. Seit acht Jahren sind sie ein Paar, seit vergangenem Jahr verheiratet - ein grundsolides Paar also. Im Adoptionsprozess muss es trotzdem alles offenlegen.
    "Für uns ist es jetzt schwierig und für mich insbesondere verletzend, dass ich mich da jetzt sehr blank machen muss und ich mich fühle, als müsste ich mich darauf bewerben, eine gute Mutter zu sein, eine akzeptierte Mutter zu sein und dadurch dann erst zum rechtlichen Elternteil zu werden."
    Zunächst forderte das Familiengericht, dann das Jugendamt von dem Mannheimer Paar viele detaillierte persönliche Angaben — bis hin zu einem ausführlichen Lebensbericht beider Frauen vom Kindergartenalter an, samt einer Einschätzung, wie kompetent die Partnerin in Erziehungsfragen ist.
    Gesetzentwurf mit Schwächen
    Um die Ungleichbehandlung lesbischer Paare zu beenden, will das Bundesjustizministerium das Abstammungsrecht ändern. Ein im März vorgelegter Entwurf sieht vor, dass die sogenannten Mit-Mütter automatisch als Elternteil anerkannt werden oder die Elternschaft anerkennen können, wie der Vater bei heterosexuellen Ehepaaren. Eine vom Ministerium eingesetzte Expertenkommission hatte den Schritt empfohlen, der Deutsche Juristentag ebenso. Ein überfälliger Schritt, findet auch die Hamburger Familienanwältin Gabriela Lünsmann, die im Vorstand des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland, kurz LSVD, sitzt. Allerdings hat der Entwurf ihrer Ansicht nach einige Schwächen.
    "Das Gesetz sieht vor, dass es nur dann, wenn es sich um eine ärztlich assistierte Reproduktion handelt, eine Rechtssicherheit für die Beteiligten da ist, und zwar für beide Seiten."
    Keine Rechtssicherheit
    Familie Morietz wäre die Stiefkindadoption durch ein geändertes Gesetz also erspart geblieben, weil sie die Dienste eines Kinderwunschzentrums in Anspruch genommen hat. Viele lesbische Frauen griffen aber auf eine private Samenspende zurück, um ein Kind zu bekommen, ohne die teure Hilfe eines Arztes.
    "Auch in dem Fall ist es möglich, dass die Frau, die mit der leiblichen Mutter verheiratet ist oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt, von Geburt an rechtlicher Elternteil des Kindes wird. Und sie kann auch die Mutterschaft anerkennen, aber – und das ist der entscheidende Punkt – es bestehen umfangreiche Anfechtungsrechte für alle Beteiligten. Das heißt, man hat eine Konstellation, die nicht rechtlich sicher für die Zukunft ist."
    Mehr-Eltern außen vor
    Der LSVD kritisiert, dass dadurch jene im Vorteil sind, die sich die Kosten von rund 10.000 Euro fürs Kinderwunschzentrum leisten können. Und eine andere Form der Regenbogenfamilie bleibt im Entwurf außen vor: Lesben und Schwule, die ein gemeinsames Kind mit mehr als zwei Elternteilen erziehen wollen. Oft ist der biologische Vater nämlich nicht nur Samenspender, sondern möchte das Kind mit großziehen. So ist es bei Sarah Kinzebach, die ebenfalls in Mannheim lebt. Sie hat ihren Sohn mit einem schwulen Jugendfreund bekommen.
    "Unsere Familiensituation gestaltet sich so, dass wir vier Eltern sind, zwei Mamas und zwei Papas und ein Sohn, der ist sechs Jahre alt und dieser lebt bei uns, bei den Mamas, und ist jedes zweite Wochenende bei den Papas und die Hälfte der Ferien."
    Der Vater erkannte die Vaterschaft an, Kinzebachs Frau hatte zunächst das kleine Sorgerecht. Bald habe sich aber herausgestellt, dass es so nicht funktionierte, sagt Sarah Kinzebach. Die vier entschieden, dass die beiden Mütter rechtlich die Eltern sein sollten. Der leibliche Vater gab das Kind deshalb zur Adoption frei, damit Kinzebachs Frau rechtliche Mutter werden konnte.
    "Das war eine absolut schlimme und schwierige Entscheidung. Es fiel ihm sehr schwer, uns auch, zu dritt mussten wir zum Notar gehen und das dann erklären."
    Opposition für weitergehende Reform
    Sarah Kinzebachs Wunsch wäre, dass sowohl die Mütter als auch die Väter in ihrer Familie rechtlich Eltern sein können.
    "Wenn es ums Kindeswohl geht, und darum geht es mir, dann ist es halt so. Es ist komplizierter, aber es ist die Lebenswirklichkeit, die da abgebildet wird. Und die Papas sind Bezugspersonen im Alltag von unserem Sohn."
    Außerdem könne eine solche Regelung nicht nur gleichgeschlechtlichen Paaren helfen, sondern auch Patchworkfamilien, wenn nach einer Trennung von Mutter und Vater neue Partner die Kinder miterziehen. Die FDP forderte, in einer Änderung des Abstammungsrechts auch die Mehrelternschaft festzuschreiben. Auch Grüne und Linke sprechen sich dafür aus. In der Großen Koalition hat dieser Schritt aber keine Mehrheit.

    Anmerkung der Redaktion: Die Onlinefassung wurde mit Blick auf die Privatsphäre unserer Gesprächspartner leicht gekürzt.
    [*] Name von der Redaktion geändert.