Demnach wären künftig generell auch mehrere Staatsangehörigkeiten erlaubt. Eine Einbürgerung soll nach fünf statt bisher acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich werden, bei besonderen Integrationsleistungen auch schon nach drei Jahren. Grundsätzlich soll nur die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wer den Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Es gibt allerdings Ausnahmen, etwa für sogenannte "Gastarbeiter", die bis 1974 nach Deutschland gekommen sind, oder frühere DDR-Vertragsarbeiter. Das Gesetz soll zudem das nötige Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung konkretisieren. Es wird klargestellt, dass "antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen" diesem Bekenntnis widersprechen würden.
Diese Nachricht wurde am 19.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.