Das geht aus einem 11-Punkte-Papier zur Liberalisierung des Strafrechts hervor, das dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt. Zur Begründung heißt es darin, die derzeitige Regelung sei mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht nicht mehr tragbar. Aktuell besagt Paragraf 218, dass Abtreibungen zwar rechtswidrig sind, aber unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben. Zu den weiteren Forderungen zählt demnach, dass Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr unter Strafe gestellt wird, weil es faktisch Armut bestrafe. Aus den verhängten Geldstrafen würden oft Ersatz-Freiheitsstrafen, weil sie überwiegend Menschen in finanzieller Not träfen. Weiter heiße es in dem Forderungskatalog, dass auch das sogenannte Containern, also das Retten von weggeworfenen Lebensmitteln für den eigenen Bedarf, nicht mehr als Diebstahl gewertet werden und daher nicht mehr strafbar sein solle.
Unterzeichnet ist das Papier von der Bundestagsabgeordneten Künast sowie mehreren Landesjustizministern der Grünen.
Diese Nachricht wurde am 09.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.