Nach Auffassung der Städte verstoßen bestimmte Vorgaben in dem Gesetz gegen das Recht auf Selbstverwaltung. Das Gemeindefinanzierungsgesetz regelt die Verteilung von Zuweisungen des Landes an die Kreise und Kommunen. Die Großstädte kritisieren, dass sie im Haushaltsgesetz bei der Ermittlung der Steuerkraft anders bewertet werden als die kleineren Städte und Gemeinden, die Kreisen zugeordnet sind. Die Kläger fühlen sich deshalb benachteiligt. Zu ihnen gehören die Städte Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal.
Beschwerden derselben Städte auch gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze für die Jahre 2022 und 2023 sind noch anhängig. Wann die Verfassungsrichter darüber beraten, steht noch nicht fest.
Diese Nachricht wurde am 27.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.