War im ersten Staatsvertrag eine Beschränkung auf zwanzig Konzessionen für private Anbieter vorgesehen, die wegen mehrerer Rechtsstreitigkeiten aber nicht vergeben wurden, wird die Beschränkung nun fallengelassen. Mit Inkrafttreten des neuen Vertrags, am 1. Januar 2018, können alle bisherigen Bewerber, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, zunächst für eine einjährige Experimentierphase – bis zum 1. Januar 2019 – ihre Sportwetten weiter anbieten.
Online-Sportwetten bleiben verboten
Auch danach werde es voraussichtlich keine neuerliche Beschränkung mehr geben, sagte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff. Online-Glücksspiele bleiben aber auch mit dem neuen Staatsvertrag überwiegend verboten. Man habe nur festgelegt, was auch wirklich kontrollfähig sei, so Haseloff: "Wenn bestimmte Sachen aus dem Netz rausgehalten werden, dann nicht, um der Illegalität Vorschub zu leisten, sondern weil wir auch ganz realistisch zur Kenntnis nehmen müssen, mit welchen technischen Möglichkeiten können wir da überhaupt Kontrolle und Spielerschutz ausüben."
Die meisten Online-Anbieter kommen aus dem Ausland und sind aus Deutschland nur schwer zu belangen.