Der Verfassungsrechtler Christoph Möllers hat die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes als problematisch bezeichnet. Möllers sagte im Deutschlandfunk, unter anderem entstehe der Nachteil, dass nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Maßnahmen geklagt werden könne, und es keinen Rechtsschutz mehr über die Verwaltungsgerichte gebe. Ihn irritiere zudem, dass man dem Gesetz ansehe, dass es sehr schnell geschrieben wurde. Es sei eine selbstgemachte Eile entstanden, die mit schlechter Vorbereitung zu tun habe und nicht mit der Pandemie.
Möllers stellte klar, dass der Bund schon seit jeher die Gesetzgebungskompetenz für den Infektionsschutz habe. Es sei eher ungewöhnlich gewesen, dass ein Jahr lang die Ministerpräsidentenkonferenz über die Maßnahmen entschieden habe. Institutionell erfolge nun eine Normalisierung. Es sei jedoch erstaunlich, dass der Bund unvorbereitet sei.
Es sei die klassische Aufgabe der Exekutive, Dinge zu antizipieren und Vorlagen für Probleme zu entwickeln. Trotzdem habe man seit dem Herbst erlebt, dass vom politischen Prozess nicht vorweggenommen wurde, was passiert, obwohl in Deutschland Ressourcen und Geld vorhanden seien. Die Koordination von Politik und Verwaltung funktioniere nicht, und es gebe eine Krise in der Planung.
Leute mit Ideen würden zu selten gehört
Fehlervermeidung sei der Imperativ, wohingegen wenig Wert darauf gelegt werde, Ideen zu entwickeln. Leute, die Vorschläge machten, würden selten gehört. Das vorhersehbare Zuspätkommen könne so nicht weitergehen. Denn wenn man Dinge vorwegnehme, brauche man nachher weniger Freiheitseinschränkungen.
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