So mancher Führerschein-Neuling hat im ersten Moment einen Schreck bekommen: der neue Führerschein nur noch 15 Jahre gültig? Nur die Ruhe, sagt Markus Schäpe vom ADAC:
"Das bedeutet: Das Dokument muss nach 15 Jahren umgetauscht werden. Das bedeutet nicht, dass die Fahrerlaubnis nach 15 Jahren erlischt. Sondern es ist ein reiner Verwaltungsakt, der dazu dienen soll, dass die Papiere auf Dauer fälschungssicher sind und möglichst aktuelle Fotos eingetragen sind."
Mit der neuen Führerscheinrichtlinie 3 will die Europäische Union für mehr Überschaubarkeit sorgen, sagt der ADAC-Fachmann.
"Momentan haben wir über 100 verschiedene Führerschein-Muster in der EU, und da ist leicht nachvollziehbar, dass die Polizei schnell dabei überfordert ist festzustellen: Ist das eigentlich ein gültiger Führerschein oder nicht? Wenn alle Führerscheine gleich ausschauen, ist dieses Problem beseitigt."
Und auch das Problem des Führerschein-Tourismus. Bisher konnte man auf halb-legale Weise seinen Führerschein im europäischen Ausland nachmachen, wenn man ihn in Deutschland verloren hatte. Damit soll jetzt Schluss sein. Und auch mit dem Wirr-Warr verschiedener Führerscheinklassen in Europa. Das betrifft allerdings niemanden, der schon einen Führerschein hat.
"Die Neu-Einteilung der Klassen hat nur eine Bedeutung für Personen, die ab dem 19.Januar eine Fahrerlaubnis erwerben. Da gibt es im Detail Besonderheiten bei den Motorradklassen, auch bei den Anhänger-Führerscheinen. Aber es gilt der Grundsatz: eine Berechtigung, die ich einmal erworben habe, die gilt weiter. Egal ob der Führerschein neu ausgestellt wurde oder ich den alten behalte."
Es gilt die Regel: ein einmal erworbenes Recht darf ich auf Lebenszeit behalten. Das gilt nicht in allen Ländern. In Frankreich oder Skandinavien etwa müssen ältere Autofahrer regelmäßig eine ärztliche Tauglichkeits-Untersuchung absolvieren. Dieser Gesundheits-Check ist in der neuen EU-Führerschein-Richtlinie 3 angelegt – als Option. Deutschland macht von dieser Option bisher keinen Gebrauch, erklärt Markus Schäpe vom ADAC
"Denn man hat festgestellt: Personen, die nicht mehr so gut hören oder sehen, sind so vernünftig, dass sie dann entweder zum Augenarzt gehen und dieses Handicap beseitigen lassen – oder, wenn das nicht möglich ist, aufs Autofahren verzichten."
Wer allerdings einen Unfall verursacht, weil er beispielsweise schlecht sieht, den kann die Behörde zum augenärztlichen Test schicken und ihm bei Nichtbestehen sogar den Führerschein entziehen.
"Das bedeutet: Das Dokument muss nach 15 Jahren umgetauscht werden. Das bedeutet nicht, dass die Fahrerlaubnis nach 15 Jahren erlischt. Sondern es ist ein reiner Verwaltungsakt, der dazu dienen soll, dass die Papiere auf Dauer fälschungssicher sind und möglichst aktuelle Fotos eingetragen sind."
Mit der neuen Führerscheinrichtlinie 3 will die Europäische Union für mehr Überschaubarkeit sorgen, sagt der ADAC-Fachmann.
"Momentan haben wir über 100 verschiedene Führerschein-Muster in der EU, und da ist leicht nachvollziehbar, dass die Polizei schnell dabei überfordert ist festzustellen: Ist das eigentlich ein gültiger Führerschein oder nicht? Wenn alle Führerscheine gleich ausschauen, ist dieses Problem beseitigt."
Und auch das Problem des Führerschein-Tourismus. Bisher konnte man auf halb-legale Weise seinen Führerschein im europäischen Ausland nachmachen, wenn man ihn in Deutschland verloren hatte. Damit soll jetzt Schluss sein. Und auch mit dem Wirr-Warr verschiedener Führerscheinklassen in Europa. Das betrifft allerdings niemanden, der schon einen Führerschein hat.
"Die Neu-Einteilung der Klassen hat nur eine Bedeutung für Personen, die ab dem 19.Januar eine Fahrerlaubnis erwerben. Da gibt es im Detail Besonderheiten bei den Motorradklassen, auch bei den Anhänger-Führerscheinen. Aber es gilt der Grundsatz: eine Berechtigung, die ich einmal erworben habe, die gilt weiter. Egal ob der Führerschein neu ausgestellt wurde oder ich den alten behalte."
Es gilt die Regel: ein einmal erworbenes Recht darf ich auf Lebenszeit behalten. Das gilt nicht in allen Ländern. In Frankreich oder Skandinavien etwa müssen ältere Autofahrer regelmäßig eine ärztliche Tauglichkeits-Untersuchung absolvieren. Dieser Gesundheits-Check ist in der neuen EU-Führerschein-Richtlinie 3 angelegt – als Option. Deutschland macht von dieser Option bisher keinen Gebrauch, erklärt Markus Schäpe vom ADAC
"Denn man hat festgestellt: Personen, die nicht mehr so gut hören oder sehen, sind so vernünftig, dass sie dann entweder zum Augenarzt gehen und dieses Handicap beseitigen lassen – oder, wenn das nicht möglich ist, aufs Autofahren verzichten."
Wer allerdings einen Unfall verursacht, weil er beispielsweise schlecht sieht, den kann die Behörde zum augenärztlichen Test schicken und ihm bei Nichtbestehen sogar den Führerschein entziehen.