
Auf der Hauptversammlung der Organisation in Berlin wurde eine entsprechende Entschließung verabschiedet. Darin beklagen die Ärztinnen und Ärzte, dass die Anzahl der Organspenden in Deutschland seit Jahren auf niedrigem Niveau stagniere und man massiv auf Organspenden aus dem europäischen Ausland angewiesen sei. Durch die Widerspruchsregelung könne sich jeder einwilligungsfähige Bürger mit dem Thema Organspende auseinandersetzen, hieß es in der Entschließung.
Derzeit werden in Deutschland nur dann Organe entnommen, wenn der Verstorbene dies vor seinem Tod eindeutig erlaubt hat - zum Beispiel mit dem Organspendeausweis - oder wenn die Angehörigen zustimmen. Bei einer Widerspruchsregelung gelten dagegen alle Erwachsenen automatisch als potentielle Organspender, wenn sie dem nicht ausdrücklich widersprechen.
Diese Nachricht wurde am 02.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.