In den Fernseh-Talkshows ist AfD-Chefin Frauke Petry ein gern gesehener Gast. So auch am 30. November in der ARD-Sendung "Hart aber Fair" zum Thema "Vom Wutbürger zum Brandstifter – woher kommt der rechte Hass?" Es ging um latenten Rechtsradikalismus, die steigenden Flüchtlingszahlen und die Demonstrationen von AfD und "Pegida".
Angst vor Teilnahme an Demonstration?
Die AfD-Vorsitzende Frauke Petry zeichnete ein Klima, in dem sich ängstliche Bürger nicht mehr trauten ihre Meinung zu äußern. Private Arbeitgeber würden ihre Mitarbeiter schon fast bedrohen, wenn sie auf politische Demonstrationen gingen. Auch an der Technischen Universität Dresden soll dies nach der Darstellung von Petry der Fall sein.
"In Dresden gibt es auch Schriftstücke von der TU Dresden, wo personelle Maßnahmen angedroht werden, Disziplinarmaßnahmen, wenn man sich auf politische Demonstrationen begibt. Das ist doch kein Klima der Meinungsfreiheit mehr", erklärte sie in der Sendung. Dresden gilt als eine der wenigen Städte in Deutschland, wo die fremdenfeindliche "Pegida"-Bewegung noch regelmäßig tausende Teilnehmer für Demonstrationen gewinnen kann.
Petry unterschreibt Unterlassungserklärung
Die TU Dresden weist den Vorwurf nun zurück. "Seitens der Universitätsleitung hat es solche Dokumente niemals gegeben", erklärte die Universität. Man habe einen Anwalt eingeschaltet und Petry um die Schriftstücke gebeten, auf die sie sich bezogen habe.
Die AfD habe daraufhin am Dienstag geantwortet, dass ihr keine Schriftstücke der TU Dresden vorlägen, welche die Androhung von Disziplinarmaßnahmen gegenüber Mitarbeitern beinhalten. Nach Angaben der Universität gab Petry am Donnerstag einen Widerruf ab, in dem sie ihre Behauptung als unwahr bezeichnet. Zudem erklärte sie, die besagten falschen Behauptungen nicht zu wiederholen.
Gegenüber der Bild-Zeitung räumte Petry einen Fehler ein. "Es tut mir Leid, das war eine Verwechslung im Eifer des Gefechts", sagte sie dem Blatt. Es liege allerdings eine schriftliche Aufforderung seitens der Universität an einen Studenten vor, an Gegendemonstrationen gegen "Pegida" teilzunehmen.
Nach Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes haben alle Deutschen grundsätzlich das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Ziel des Grundrechtes ist, dass sich Bürger aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess beteiligen.