Verfahren in Münster
Oberverwaltungsgericht prüft AfD-Einstufung als Verdachtsfall

2022 bekam der Verfassungsschutz gerichtlich bestätigt, dass er die AfD als Verdachtsfall einstufen darf. Dagegen hat die Partei Berufung eingelegt. Nun klärt das Oberverwaltungsgericht NRW in einem Mammutverfahren, ob diese Bewertung rechtens ist.

Lindner, Nadine | 12. März 2024, 06:44 Uhr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - Verfahren der AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Blick in den Gerichtsaal vor Beginn der Verhandlung.
Die obersten Verwaltungsrichter in Münster sollen klären, ob der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen darf. (imago / Rüdiger Wölk)