OVG NRW
Entscheidung im AfD-Berufungsverfahren vertagt

Das Berufungsverfahren vor dem OVG Nordrhein-Westfalen in der Frage, ob die gesamte AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall anzusehen ist, wird vertagt. Die Anwälte des Verfassungsschutzes werfen der AfD Prozessverschleppung vor.

Boeselager, Felicitas |
Bei der Fortsetzung im Berufungsverfahren um den Streit der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz liegt ein Gesetzbuch auf dem Richtertisch.
Der Volksbegriff der AfD verletze die Menschenwürde, so der Staatsanwalt. Sie unterscheide zwischen Staatsvolk und ethnisch deutschem Volk. (picture alliance / dpa / Guido Kirchner)