Vergabe der Bundestagsausschüsse
Wie Ausschüsse besetzt werden und welche Aufgaben sie haben

Die AfD hat Anspruch auf den Vorsitz in drei Ausschüssen des Bundestages – doch die Ausschüsse haben die Kandidaten der Partei nicht gewählt. Wer wird nun die Ausschüsse leiten? Und welche Aufgaben haben die Ausschüsse im Bundestag und ihre Vorsitzenden? Ein Überblick

    Plenarsitzung des Deutschen Bundestages
    Die Besetzung der Ausschüsse richtet sich nach der Größe der Fraktion (picture alliance / SvenSimon)
    Im Bundestag sind die Ausschüsse an die Parteien vergeben worden, die zukünftig den jeweiligen Vorsitz stellen. Demnach übernimmt die AfD den Vorsitz für Entwicklungsarbeit, für Gesundheit und auch für den Innenausschuss – ein zentraler Ausschuss, denn er befasst sich unter anderem mit Verfassungsschutz oder Rechtsextremismus. Teile der AfD werden selbst vom Verfassungsschutz beobachtet, dementsprechend groß ist nun auch die Kritik der Opposition an den Ampelparteien wegen der Besetzung.
    Andererseits müssen alle Parteien im Bundestag an der Vergabe der Ausschüsse beteiligt werden, so ist es in den Statuten festgelegt. SPD, Grüne und FDP hatten also in einem genau festgelegten Vergabeverfahren keinen Einfluss darauf, ob die AfD den Vorsitz in Ausschüssen übernimmt – wohl aber darauf, welche das sind.
    Am 15.12.2021 sind allerdings alle drei Kandidaten der AfD für die jeweiligen Ausschüsse in Abstimmungen abgelehnt worden. Wie es weitergeht, hängt jetzt insbesondere von der AfD ab.

    Welche Aufgabe haben die Fachausschüsse im Bundestag?

    Die Ausschüsse können als die Fachorganisationen im Deutschen Bundestag bezeichnet werden. Sie sind dazu da, die Beschlüsse des Plenums, also des Ortes, an dem dann alle Abgeordneten wieder zusammenkommen, vorzubereiten. In den Fachausschüssen finden intensive fachliche Debatten statt, zu denen auch Sachverständige eingeladen werden. Sie werden auch als die „Herzkammer“ der parlamentarischen Arbeit bezeichnet, weil dort intensiv an fachlichen Texten und an den Gesetzen gearbeitet wird. Anschließend empfehlen die Ausschüsse dem Plenum des Deutschen Bundestages etwa, einem Gesetz zuzustimmen oder einem Gesetz mit Änderungen zuzustimmen.

    Welche Macht haben die Ausschussvorsitzenden?

    Die Vorsitzenden der Fachausschüsse haben eine sehr exponierte Rolle: Sie bereiten die Ausschüsse vor und laden auch zu den Sitzungen ein. Sie sind diejenigen, die die Tagesordnung, das Vorgehen, die Beratung der Ausschüsse ganz maßgeblich leiten und bestimmen. Das erfolgt in sehr enger Absprache mit den Obmännern oder Obfrauen aus den jeweiligen anderen Fraktionen.

    Welche Ausschüsse gibt es?

    Vier Ausschüsse müssen unserem Grundgesetz nach verpflichtend existieren: der Verteidigungsausschuss, der Ausschuss für das Auswärtige, für EU-Angelegenheiten und der Petitionsausschuss. Weitere Ausschüsse kann der Bundestag zu Beginn einer jeden Legislatur in von ihm gewählter Anzahl festlegen. In der Regel werden die Ausschüsse entsprechend den Ressorts, also den Bundesministerien gewählt. Damit können auch Schwerpunkte gesetzt werden: Wenn beispielsweise ein neues Ministerium entsteht oder einzelne Zuständigkeiten zwischen den Häusern wechseln, wirkt sich das entsprechend bei den Ausschüssen aus.

    Wie werden die Ausschüsse besetzt und die Vorsitze verteilt?

    Die Besetzung der Ausschüsse richtet sich nach der Größe der Fraktion, also nach dem Ergebnis der Bundestagswahl. Ist eine Partei beispielsweise mit 20 Prozent im Deutschen Bundestag vertreten, dann besetzt Sie auch in jedem Ausschuss zunächst einmal 20 Prozent der jeweiligen Mitglieder.
    Auch die Vorsitze der Ausschüsse werden nach der Fraktionsgröße verteilt, und zwar in einem Reihum-Verfahren: Die größte Fraktion in der neuen Legislatur, in diesem Fall die SPD, darf den ersten Ausschuss auswählen, danach die Union als zweitgrößte, dann die Grünen, die FDP und so weiter. In diesem Verfahren haben also die Parteien nacheinander ein Zugriffsrecht auf die Vorsitzendenposten der jeweiligen Ausschüsse. Dieses Recht haben alle in den Bundestag gewählten Parteien – also auch die AfD.
    Warum der AfD der Vorsitz des Innenausschusses zufiel
    Die Opposition kritisiert die Ampelparteien dafür, der AfD die Möglichkeit gelassen haben, den Innenausschuss zu besetzen. SPD, Grüne und FDP haben sich bei ihrer vorherigen Wahl für andere Ausschüsse entschieden, sodass der Innenausschuss noch vakant war, als die AfD an die Reihe kam. Dies hätte verhindert werden können, indem eine andere Partei vorher den Vorsitz für sich beansprucht hätte. Der Vorwurf etwa an die Grünen lautet, den Europaausschuss vorgezogen zu haben, um dem Parteifreund Anton Hofreiter mit dem Vorsitz einen Gefallen zu tun. Die Grünen hingegen bestreiten dies.
    Wäre der Vorsitz des Innenausschusses einer anderen Partei zugefallen, hätte die AfD einen anderen Ausschuss besetzt. Auch bei den Ausschüssen Gesundheitspolitik und wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die ihr zugefallen sind, haben die anderen Parteien Bedenken – etwa im Hinblick auf die Leugnung von Fakten in der Corona-Pandemie oder auf den Umgang mit Migration und Entwicklungspolitik weltweit. In jedem Fall müssen die anderen Parteien aushalten, dass nach Vorgabe des parlamentarischen Systems die Vorsitzendenposten entsprechend der Fraktionsstärke verteilt werden, also auch die AfD Posten besetzt.

    Welche Befürchtungen gibt es bezüglich des AfD-Vorsitzes im Innenausschuss?

    Der Innenausschuss befasst sich unter anderem mit dem Verfassungsschutz oder Rechtextremismus. Teile der AfD werden aber selbst vom Verfassungsschutz beobachtet. Nun gibt es die Befürchtung, dass Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungen, in denen etwa Geheimdienstaktivitäten und andere sensible, sicherheitsrelevante Themen besprochen werden, in die falschen Hände geraten.
    Die Linken-Politikerin Martina Renner spricht von einem Sicherheitsrisiko, das von dem AfD-Vorsitz im Innenausschuss ausgehe. Dies sei der Ort, wo über die größte Gefahr, die wir derzeit in der Bundesrepublik hätten, nämlich die Gefahr von Rechtsterror, gesprochen werde, sagte sie im Deutschlandfunk. Und man könne nicht sicher sein, dass beispielsweise nach einem Terroranschlag Informationen etwa zum Tatgeschehen, zum Fluchtverhalten, aber auch darüber hinaus an irgendeinen rechten Telegram-Kanal weitergeleitet würden.
    „Das heißt ganz konkret auch, wenn wir uns die Komplexe anschauen, die dort in der Vergangenheit debattiert wurden: Nordkreuz in Mecklenburg-Vorpommern, der Elitesoldat Franco Albrecht oder auch Waffenlieferungen für rechte Milizen – da spielt überall die AfD eine Rolle. Sie wird vermutlich – und sie hat das Recht dazu – Tagesordnungen verändern, Rederechte entziehen, Anzuhörende auswählen und auf diese Debatten und auf die Entscheidungen Einfluss nehmen“, sagte Renner.
    Renner (Linke): "Ich halte dies für ein Sicherheitsrisiko" (10.12.2021)

    Können die Vorsitz-Posten noch an eine andere Partei gehen?

    Die drei Kandidaten der AfD sind in den Ausschüssen nicht gewählt worden. Weder Martin Hess im Innenausschuss, noch Jörg Schneider im Gesundheitsausschuss oder Dietmar Friedhoff im Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit konnten Mitte Dezember eine Mehrheit von sich überzeugen. Nun hat die AfD zunächst das Recht, neue Kandidaten zu nominieren. Ob sie das vorhat, ist noch nicht bekannt.
    Die Partei könnte auch das Bundesverfassungsgericht anrufen. Diesen Weg war sie in der vergangenen Legislaturperiode gegangen als Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses abgewählt worden war. Brandner hatte verfassungsrechtlich problematische Äußerungen beispielsweise via Twitter getätigt hat. Der Eilantrag der AfD gegen die Abwahl scheiterte. Die AfD hat danach auf eine neue Nominierung verzichtet, der Vorsitz wurde dann vom vorherigen Stellvertreter aus der Unionsfraktion übernommen.
    Nach Auskunft der Bundestagsverwaltung wird nun im Ältestenrat über die Leitung der drei Ausschüsse verhandelt. Bis zu einer Klärung übernehmen die dienstältesten Mitglieder die Aufgabe. Dass Kandidaten für den Vorsitz nicht angenommen werden, ist ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik. In der Vergangenheit ist über die Posten auch nicht abgestimmt worden. Die Abstimmungen wurden angesetzt, weil Abgeordnete gegen die Berufung Widerspruch eingelegt hatten.
    Quellen: Julia Reuschenbach, Ann-Kathrin Büüsker, dpa, pto