Eine behördliche Überprüfung seiner Verfassungstreue ergab keine Beanstandungen. Das Landesverwaltungsamt Thüringen teilte mit, es gebe keine ernsthafte Besorgnis über die Erfüllung seiner Verfassungstreuepflicht. Hintergrund der Überprüfung war ein Passus im Thüringer Kommunalwahlgesetz. Dort ist vorgeschrieben, dass nur Personen gewählt werden dürfen, die gewährleisten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.
Die AfD wird vom Verfassungsschutz in Thüringen als erwiesen rechtsextrem eingestuft und beobachtet.
Diese Nachricht wurde am 11.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.