Landgericht Erfurt
AfD muss Medienvertreter zur Wahlparty nach Thüringen-Wahl zulassen

Die AfD Thüringen muss allen Medien denselben Zugang zu ihrer Wahlparty nach der Landtagswahl am 1. September gewähren.

    Björn Höcke (AfD), Landesfraktions- und Parteivorsitzender sowie Spitzenkandidat seiner Partei, spricht beim Wahlkampf AfD Thüringen auf dem Marktplatz vor dem Slogan «Der Osten macht's».
    Die AfD Thüringen mit ihrem Spitzenkandidaten Björn Höcke wollte nicht alle Medienvertreter zu ihrer Wahlparty zulassen. (picture alliance / dpa / Michael Reichel)
    Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Erfurt hervor, auf den sich das Redaktionsnetzwerk Deutschland beruft. Dieses hatte neben taz, Spiegel, Welt und Bild einen Eilantrag gestellt. Die Medien hatten Akkreditierungsanträge für die Wahlparty gestellt, diese wurden aber von der AfD Thüringen mit Verweis auf Platzmangel abgelehnt. Die Redaktionen argumentieren, ohne Zugang zu der Veranstaltung sei eine Einschränkung der Pressefreiheit zu befürchten. Die AfD kann gegen das Urteil Widerspruch beim Thüringer Oberlandesgericht einlegen.
    Diese Nachricht wurde am 22.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.