Das geht aus einem noch nicht rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Erfurt hervor. Dort hatten mehrere Medienhäuser einen Eilantrag gestellt, unter anderem taz, Spiegel, Welt, Bild und das Redaktionsnetzwerk Deutschland, das über das Urteil berichtet. Sie alle wollten Journalisten zur AfD-Wahlparty schicken, die Anträge wurden aber von der AfD Thüringen mit Verweis auf Platzmangel abgelehnt. Die Redaktionen argumentieren, ohne Zugang zu der Veranstaltung sei eine Einschränkung der Pressefreiheit zu befürchten. Der Spiegel fügte in einer Erklärung hinzu, kritischer Journalismus, wie ihn die betroffenen Medien betrieben, werde von der AfD seit langem regelmäßig behindert. Man wolle die Rechtslage auch für künftige Fälle klären lassen.
Wie die Fachzeitschrift Legal Tribune Online berichtet droht dem Vorstand der AfD Thüringen, bestehend aus den Landessprechern Björn Höcke und Stefan Möller, für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Die AfD kann gegen das Urteil Widerspruch beim Thüringer Oberlandesgericht einlegen.
(Az. 9 O 941/24)
Diese Nachricht wurde am 23.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.