In beiden Fällen ging es darum, dass die AfD-Mitglieder vom Verfassungsschutz beobachtet wurden. Die Behörde sei rechtmäßig vorgegangen, begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung.
Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und "Obmann" des inzwischen aufgelösten "Flügels", Maier, wollte die Löschung seines Namens in Verfassungsschutzberichten von 2020 und 2021 erreichen. Der Landtagsabgeordnete Ulbrich, der ebenfalls dem "Flügel" zugeordnet wurde, hatte in seiner Klage die Löschung von Daten verlangt, die der sächsische Verfassungsschutz zu ihm gesammelt hatte.
Das Gericht betonte in beiden Fällen, dass die Kläger in der Tat rechtsextremistische Bestrebungen und völkisch-ethnische Vorstellungen verfolgt hätten. Dies verstoße gegen das Grundgesetz. Zudem seien sie öffentlich in Erscheinung getreten.
(AZ: 6 K 620/22) (AZ: 6 K 753/21)
Diese Nachricht wurde am 22.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.