Partei
AfD Sachsen scheitert mit Eilantrag gegen Einstufung als "gesichert rechtsextrem"

Die Einstufung der sächsischen AfD durch den Landesverfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" ist rechtens. Das entschied das Verwaltungsgericht Dresden. Es wies einen Eilantrag des AfD-Landesverbands zurück.

16.07.2024
    Auf einem Wahlplakat steht groß AfD.
    Die AfD scheitert vor dem Verwaltungsgericht Dresden. (imago / Steinach / Sascha Steinach)
    Das Gericht erklärte, es lägen nach summarischer Prüfung hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde und gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien. Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde am Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.

    Verfassungsschutz: AfD-Landesverband hat "gesichert rechtsextremistische Bestrebung"

    Im Dezember des vergangenen Jahres hatte das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) den sächsischen Landesverband der AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Der Landesverband scheiterte laut den Angaben des Gerichts auch mit einem Eilantrag, mit dem er den LfV zur Veröffentlichung eines 134-seitigen Gutachtens zwingen wollte, auf dem die Einstufungsentscheidung beruht.
    Der Landesverfassungsschutz stuft auch die AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative" in Sachsen als gesichert rechtsextrem ein. So werden zudem die AfD-Landesverbände in Sachsen-Anhalt und in Thüringen eingestuft. Thüringens AfD-Landesvorsitzender Höcke darf zudem laut einem Gerichtsurteil als "Faschist" bezeichnet werden. Mehrere weitere Landesverbände sowie die Gesamtpartei werden als rechtsextremistische Verdachtsfälle geführt.
    In Sachsen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt. Umfragen zufolge kann die AfD damit rechnen, stärkste Kraft im Dresdner Landesparlament zu werden. Die anderen Parteien haben eine Zusammenarbeit mit der AfD aber bereits ausgeschlossen.
    Diese Nachricht wurde am 16.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.