
Der Antrag sei unzulässig, entschied der Zweite Senat in Karlsruhe. Bereits vor geraumer Zeit hatte das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Klage unter anderem wegen verpasster Fristen zurückgewiesen. Hintergrund des Rechtsstreits zwischen der AfD und dem Bundestag waren nicht gezahlte staatliche Fördergelder für die AfD-nahe Stiftung für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021. Bundestag und Bundesregierung hatten diese mit der Begründung verweigert, dass die AfD noch nicht dauerhaft im Parlament vertreten war.
Diese Nachricht wurde am 27.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.