
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin durfte der Bund in dem Bericht schreiben, dass die AfD ein extremistisches Personenpotenzial von etwa zehntausend Menschen oder 30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder habe. Diesen Abschnitt wollte die AfD aus dem Verfassungsschutzbericht streichen lassen. In der Begründung des Gerichts hieß es, dass das Bundesinnenministerium berechtigt gewesen sei, die Öffentlichkeit bei hinreichenden Anhaltspunkten über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren. Dies sei auch in der Verdachtsphase zulässig. Im Fall der AfD seien die Voraussetzungen erfüllt gewesen.
Diese Nachricht wurde am 07.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.