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Bremen
AfD scheitert mit Einsprüchen gegen Bürgerschaftswahl

Das Wahlprüfungsgericht der Hansestadt Bremen hat mehrere Einsprüche der AfD gegen die Bürgerschaftswahl vom Mai als unbegründet zurückgewiesen.

    An einer Holzwand steht der Schriftzug "Bremische Bürgerschaft".
    AfD scheitert mit Einsprüchen gegen Bürgerschaftswahl. (picture alliance / dpa / Melissa Erichsen)
    Die AfD war nicht zur Wahl zugelassen worden, weil sie zwei konkurrierende Kandidatenlisten eingereicht hatte. Geklagt hatten mehrere Kandidaten der Partei sowie die beiden zerstrittenen Teile der Bremer AfD. Das Wahlprüfungsgericht entschied außerdem, dass die Ausschüsse ordnungsgemäß besetzt gewesen seien. Es sei nicht zwingend, dass dort ein AfD-Vertreter sitze.
    Gegen die Entscheidung kann die Bremer AfD noch vor dem Staatsgerichtshof, dem Landesverfassungsgericht, vorgehen.
    Diese Nachricht wurde am 05.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.