Das habe das Berliner Landesschiedsgericht der Partei entschieden, berichtet die Zeitung "Die Welt". Der Bundesvorstand hatte das Schiedsverfahren gegen Fest im vergangenen Jahr angestrengt.
Der Politiker sitzt seit 2019 im Parlament der Europäischen Union. Als Mandatsträger hat er in der AfD laut Parteisatzung Beiträge zu leisten. Diese habe Fest aber bereits seit Juli 2022 zurückgehalten, heißt es in dem Bericht. Demnach begründet der Politiker die Einstellung der Beitragszahlungen mit Indiskretionen innerhalb der AfD-Delegation im Europaparlament.
Das Urteil des AfD-Landesschiedsgerichts ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig, da Fest einen Antrag auf Überprüfung beim Bundesschiedsgericht angekündigt haben soll.
Diese Nachricht wurde am 06.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.