Das Verwaltungsgericht Köln hat am 8. März entschieden, dass das Bundesamt für den Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen darf. Damit hat es eine Klage der AfD abgewiesen. Es gebe ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, befanden die Richter. Auch wenn das Urteil noch nichts rechtskräftig ist, werden sich daraus Konsequenzen für die Partei und ihre Mitglieder ergeben.
Für das Gericht war es vor allem ein Punkt, der sich wie ein roter Faden durch den Verhandlungstag zog: Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei ergeben sich vor allem aus dem völkischen Verständnis der AfD und ihrer Jugendorganisation "Junge Alternative". Die tiefsitzende Unterscheidung zwischen angestammten deutschen und sogenannten Passdeutschen, gemeint sind deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund, verstoße gegen das Prinzip der Menschenwürde.
Völkisches Verständnis der AfD macht sie zum Verdachtsfall (9.3.2022)
Ab wann ist das Urteil rechtskräftig?
Das juristische Ringen wird zunächst weitergehen, denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die schriftliche Begründung wird noch erwartet. Dann kann es aber auch sein, dass die AfD dagegen Beschwerde einlegt und vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster weiter verhandelt wird.
Zudem sind formal noch zwei Eilverfahren anhängig, über die das Gericht aber zeitnah entscheiden will. Daher gilt vorerst ein „Hängebeschluss“ vom März 2021 weiter: Bis auch über die Eilverfahren entschieden ist, darf der Verfassungsschutz die Partei demnach nicht als Verdachtsfall behandeln, er darf also AfD-Abgeordnete und Kandidaten noch nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen.
Welche Folgen könnte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall haben?
Die Einstufung erlaubt grundsätzlich eine Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz. Es dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden. So können zum Beispiel Parteimitglieder observiert und abgehört werden, um dem Verdacht verfassungsfeindlicher Tätigkeiten nachzugehen. Außerdem darf der Verfassungsschutz V-Leute in ihren Reihen einsetzen. Nachrichtendienstlich kann erst ermittelt werden, wenn die AfD vom Verdachtsfall auf einen Beobachtungsfall hochgestuft wird, wie dies beim „Flügel“ der AfD der Fall war.
Eine Einstufung als Verdachtsfall hat zunächst keine Einschränkungen für die AfD-Mitglieder und ihre politische Arbeit zur Folge. Wer allerdings als AfD-Mitglied im öffentlichen Dienst tätig ist und einen Eid auf die Verfassung abgelegt hat, kann in einem Beobachtungsfall Probleme mit seiner Dienststelle bekommen. Beamte könnten sich mit Einzelfallprüfungen konfrontiert sehen. Allerdings weisen Beobachter darauf hin, dass es keinen beamtenrechtlichen Automatismus dafür gibt.
Zusätzlich besteht für die AfD grundsätzlich die Gefahr, dass sich die bürgerlichen Milieus von der Partei abwenden könnten. Sozialwissenschaftler Alexander Häusler von der Fachhochschule Düsseldorf rechnet damit, dass nach einer Einstufung als Verdachtsfall ein erheblicher Mitgliederschwund eintreffen kann. Ein interessantes Detail ergab sich aus der Verhandlung: die Mitgliederzahl der AfD sinkt weiter und liegt nun nach Angaben ihres Anwalts bei 29.500.
Interview zur AfD-Beobachtung mit Alexander Häusler, Rechtsextremismus-Forscher (04.03.2022)
Fachbegriffe des Verfassungsschutzes:
Prüffall – Organisationen bei denen erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen vorliegen. In diesem Fall sind die Mittel, die der Verfassungsschutz einsetzen darf eingeschränkt. Es dürfen nur öffentlich zugängliche Quellen ausgewertet werden.
Verdachtsfall – Organisationen, die nicht eindeutig extremistisch sind, bei denen aber hinreichend gewichtige „tatsächliche Anhaltspunkte“ für den Verdacht extremistischer Bestrebungen vorliegen. Der Verfassungsschutz darf diese Organisationen genauer kontrollieren. Mitglieder dürfen dann observiert und abgehört und es darf Einblick in die Finanzen genommen werden – allerdings all das nur mit richterlichem Beschluss.
Beobachtungsfall – Organisationen bei denen sich der extremistische und verfassungsfeindliche Verdacht erhärtet hat. Der Verfassungsschutz kann die ganze Bandbreite der nachrichtendienstlichen Mittel einsetzen – die richterlichen Genehmigungen werden dann leichter erteilt.
(Quelle: ARD.de)
Verdachtsfall – Organisationen, die nicht eindeutig extremistisch sind, bei denen aber hinreichend gewichtige „tatsächliche Anhaltspunkte“ für den Verdacht extremistischer Bestrebungen vorliegen. Der Verfassungsschutz darf diese Organisationen genauer kontrollieren. Mitglieder dürfen dann observiert und abgehört und es darf Einblick in die Finanzen genommen werden – allerdings all das nur mit richterlichem Beschluss.
Beobachtungsfall – Organisationen bei denen sich der extremistische und verfassungsfeindliche Verdacht erhärtet hat. Der Verfassungsschutz kann die ganze Bandbreite der nachrichtendienstlichen Mittel einsetzen – die richterlichen Genehmigungen werden dann leichter erteilt.
(Quelle: ARD.de)
Um welche Klagen ging es und wie wurde entschieden?
Vier Landesverbände der AfD sind bereits von den Verfassungsschutzbehörden der jeweiligen Bundesländer als Verdachtsfälle eingestuft: Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Bereits im März 2021 hat laut mehreren Medienberichten das Bundesamts für Verfassungsschutz die ganze Partei AfD als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Offiziell gab das Amt dies nicht bekannt. Einem Eilantrag der AfD gegen die Veröffentlichung dieser Einstufung gab das Kölner Verwaltungsgericht kurz darauf statt. In der Sache, ob der Verfassungsschutz die AfD als Ganzes ins Visier nehmen darf, gab es zu dem Zeitpunkt keine Entscheidung. Vor dem Kölner Verwaltungsgericht wurden insgesamt vier Klagen von der AfD verhandelt, die bereits im vergangenen Jahr eingereicht wurden.
Erstens: Klage gegen die Einordnung des inzwischen offiziell aufgelösten sogenannten Flügels um Björn Höcke als Verdachtsfall.
Hier gab es einen Teilerfolg für die AfD: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den Flügel nicht mehr als gesichert extremistische Organisation führen, weil unter anderem nicht mehr klar ist, ob dieser Flügel überhaupt noch als Personenzusammenschluss existiert, so die Begründung des Gerichts.
Hier gab es einen Teilerfolg für die AfD: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den Flügel nicht mehr als gesichert extremistische Organisation führen, weil unter anderem nicht mehr klar ist, ob dieser Flügel überhaupt noch als Personenzusammenschluss existiert, so die Begründung des Gerichts.
Zweitens: Klage gegen die Einstufung und Beobachtung der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ als Verdachtsfall.
Die AfD-Jugendorganisation darf nach einer Entscheidung des Gerichts als Verdachtsfall geführt werden.
Die AfD-Jugendorganisation darf nach einer Entscheidung des Gerichts als Verdachtsfall geführt werden.
Drittens: Klage zielt auf die Unterlassung der Angabe ab, dem völkisch-nationalistischen Flügel hätten früher und auch heute noch etwa 7.000 Mitglieder angehört.
Hier hatte die AfD Erfolg mit ihrer Klage: Dafür gebe es nicht die erforderlichen Anhaltspunkte, erklärte das Gericht.
Hier hatte die AfD Erfolg mit ihrer Klage: Dafür gebe es nicht die erforderlichen Anhaltspunkte, erklärte das Gericht.
Viertens: Klage auf Unterlassung, die ganze Partei als Verdachtsfall oder gesicherter rechtsextremistischer Bestrebung einzuordnen, zu beobachten und dies öffentlich mitzuteilen.
Hier sah das Gericht ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei.
Hier sah das Gericht ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei.
Warum werden die Klagen der AfD erst jetzt verhandelt?
Die Verhandlung über zwei Eilanträge der AfD sollte ursprünglich bereits im Juli 2021 stattfinden. Der Termin wurde jedoch nach Gerichtsangaben aufgrund der "hohen Komplexität der Verfahren" verschoben. Außerdem wollte das Kölner Verwaltungsgericht eine Beeinflussung der Bundestagswahl 2021 vermeiden und strebte auch deshalb einen Verhandlungstermin für die Eilanträge sowie für das Verfahren in der Hauptsache für 2022 an.
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Wie sind die Reaktionen auf das Urteil?
Seit Beginn des Verfahrens war aus den Reihen der AfD immer wieder der grundsätzliche Vorwurf zu hören, dass der Verfassungsschutz von der Politik instrumentalisiert und unter Druck gesetzt werde mit dem Ziel, die Partei als Verdachtsfall einzustufen und sie damit ins politische Abseits zu stellen. So sagte auch AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla dem Dlf: Der Prozess sei vor allem für die Medienlandschaft bedeutend. "Es wird ja auch ein Schauprozess werden, um uns medial wieder in die gewisse Ecke zu schieben", so Chrupalla. Nach dem Urteil zeigte er sich überrascht und kündigte an, man werde auf der Grundlage der schriftlichen Urteilsbegründung über das weitere Vorgehen entscheiden.
AfD-Parteivize Stephan Brandner äußerte sich nicht direkt über die Entscheidung, sondern kritisierte via Twitter die Berichterstattung darüber.
Der Landeschef von Sachsen-Anhalt, Martin Reichardt, schrieb via Twitter, dass andere Parteien wie die SPD den Geheimdienst für die Zersetzung politischer Gegner lobten, aber selbst kritikwürde Positionen verträten.
Björn Höcke, dessen Name in der Verhandlung häufiger fiel, äußerte sich bis zum Vormittag nicht zur Kölner Entscheidung.
Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, dann jedoch werde der Verfassungsschutz sein "nachrichtendienstliches Instrumentarium einsetzen". Die AfD sei "eine Partei mit starken rechtsextremistischen Strömungen", und es sei "sehr wichtig, dass das Gericht sich unserer Auffassung angeschlossen hat“. Daraus könnten sich Konsequenzen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ergeben, wenn sie Mitglieder der AfD seien.
Justizminister Marco Buschmann (FDP) sagte im ZDF - allerdings in seiner Funktion als Bundestagsabgeordneter: „Politisch ist das ein weiteres Signal, wie ich finde auch an die Bürgerinnen und Bürger, sich sehr genau zu überlegen, ob man einer solchen Partei die Stimme geben kann.“
Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz wies im ZDF auf mögliche Konsequenzen für die Rolle der AfD im parlamentarischen Kontrollgremium hin: „Dass der Verfassungsschutz diese Partei als Verdachtsfall einstuft, ist ein relevanter, auch sicherheitspolitischer Vorgang. Und er wirft natürlich Fragen auf, auch für den Deutschen Bundestag selbst - zum Beispiel bei der Geheimdienstkontrolle.“
(Quellen: dpa, AFPD, AFP, Nadine Lindner, dk)